RENTEN IM SCHICHTENSYSTEM

Darauf sollten Sie achten!!
 
   
  INTERNATIONALER VERGLEICH

... Deutschland hat im privaten wie betrieblichen Altersvorsorgebereich großen Reformzwang!
 
  Quelle: DIA 1999
   
  MEHR STAAT (STEUERZAHLER) geht nicht mehr

... Deutschland hat im privaten, wie im betrieblichen Bereich enormen Aufholbedarf !

 
 

Quelle: BfA

   
  RENTENNIVEAU WIRD NEU DEFINIERT !

Das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten ("Rentenniveau") das bislang bei rund 70 Prozent lag, sollte nach der verabschiedeten Reform 2001 bis zum Jahr 2030 nicht unter 67 Prozent sinken.

In diesem Zusammenhang gilt es zwei wichtige Dinge zu beachten.

Zum Ersten:
Das allgemeine Rentenniveau, ob 70 oder 67 Prozent sagt nichts über die individuelle Absicherung der meisten Arbeitnehmer aus. Das Rentenniveau ist ein Durchschnittswert, der lediglich die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems beschreibt. Die Höhe der individuellen Rente hängt im Einzelfall neben der Anzahl der Versicherungsjahre vor allem von der persönlichen Einkommensentwicklung ab.

Zum Zweiten:
Das Rentenniveau wird nach der Reform anders berechnet als vorher. Würde weiter nach der alten Formel gerechnet, sinkt die Leistungskraft des Rentensystems stärker als von der Bundesregierung verkündet und zwar auf 64 Prozent bis 2030.
Das Nettoarbeitsentgelt, der Nenner in der Formel "Standardrente/durchschnittliches Nettoeinkommen" wird nunmehr als: "Bruttolohn minus Steuer, gesetzliche Pflichtsozialbeiträge und private freiwillige Altersvorsorgeleistungen" definiert. Dieser Nettolohn ist um die privaten Vorsorgebeiträge niedriger als nach alter Berechnungsweise.